Wie waren die Anteile an der Reichsbank in den Jahren 1929/30 verteilt?
Die Tatsache, dass das Grundkapital der Reichsbank privaten Eigentümern gehörte,(1) mag bekannt sein. Wie die Anteile an der Reichsbank in den Jahren 1929/30 verteilt waren, dürfte dagegen nur wenigen Menschen geläufig sein.
In einer Anmerkung zu einer Ministerbesprechung in der Reichskanzlei vom 3. Februar 1930 fand ich folgende Verteilung wiedergegeben:
„Im Jahr 1929 besaßen 10.016 Deutsche insgesamt 1.003.340 Rbk-Anteile und 223.148 Anteile waren in der Hand von 1288 Ausländern. Im folgenden Jahr lagen bei 10.193 Deutschen 1.004.733 Anteile und 224.541 bei 1282 Ausländern (Verwaltungsbericht der Rbk für 1930, S. 19).“(2)
Rund 20 Prozent aller Reichsbank-Anteile lagen also in ausländischer Hand.
Lohnte es sich, Anteilseigner der Reichsbank zu sein? Nun, was die Verteilung des Reingewinns der Reichsbank angeht, habe das Reich „sehr ungünstig, die Anteilseigner dagegen hätten über Gebühr gut abgeschnitten“, heißt es jedenfalls in der Ministerbesprechung.(3)
Nach dem Machtantritt der Nationalsozialisten im Jahr 1933 blieb die Reichsbank nach wie vor eine Zentralbank mit privatem Anteilskapital, wurde aber durch die Banknovelle vom Oktober 1933 politisch gleichgeschaltet und ihrer Autonomie beraubt. Mit dem Reichsbankgesetz vom Juni 1939 wurde sie unmittelbar Hitlers Weisungsgewalt unterstellt; zugleich wurden ausländische Anteilseigner aus dem Eigentümerkreis ausgeschlossen, wofür sie Abfindungen in Form von Schatzanweisungen des Deutschen Reichs erhielten.(4)
Die Tatsache, dass Hitler die Angelegenheit mit dem privaten Anteilskapital an und für sich unangetastet ließ, spricht nicht gerade dafür, dass er ein Kommunist war, wie hier behauptet wird – immerhin forderten Marx und Engels im Kommunistischen Manifest expressis verbis „eine Nationalbank mit Staatskapital“.(5)
Quellen:
(1) So schrieb Gerald Braunberger in einem FAZ-Beitrag: „Die im Jahre 1876 gegründete Reichsbank war eine Art Zwitter – ihr Kapital gehörte privaten Eigentümern, aber ihre Kontrolle unterlag dem Staat.“ In der dazugehörigen Fußnote wird ausgeführt: „In einzelnen Quellen ist zu lesen, die private Eigentümerschaft der Reichsbank sei damals schon mit Blick auf einen künftigen Krieg beibehalten worden. Im Krieg von 1870/71 hatte der preußische Kronprinz die Beschlagnahmung von Aktiva einer französischen Bank in Reims durch preußische Truppen mit der Begründung rückgängig gemacht, man vergreife sich im Krieg nicht an privatem Eigentum. Indem die Reichsbank private Eigentümer behielt, hoffte man, in einem künftigen Krieg fremde Truppen von der Beschlagnahmung der Aktiva der Reichsbank abzuhalten.“ Vgl.: https://blogs.faz.net/fazit/2014/08/01/gold-gab-ich-fuer-eisen-4381/.
(2) Vgl. Anmerkung 4 in Ministerbesprechung vom 3. Februar 1930, Reichsbankgesetz, unter: https://aktenreichskanzlei.bundesarchiv.de/dokument/mu2-D429#mu2-D429-P1. Zum Vergleich: „Die Zahl der Anteilseigner war Ende 1884: 7602, worunter 1462 Ausländer.“ Vgl.: https://www.retrobibliothek.de/retrobib/seite.html?id=101576#Banken
(3) Vgl. Ministerbesprechung vom 3. Februar 1930, a.a.O.
(4) Zum Ausschluss von Nicht-Deutschen aus dem Kreis der Anteilseigner siehe „III. Grundkapital und Anteilseigner, § 11, Abschnitt (2)“ unter: https://www.verfassungen.de/de33-45/reichsbank39.htm. Zur Abfindung nicht mehr zugelassener Anteilseigner in Form von Schatzanweisungen vgl. Eintrag „30.06.1939″ unter: http://www.albert-gieseler.de/dampf_de/firmen3/firmadet36751.shtml.
(5) Vgl. „Maßregel 5“ auf S. 15: https://www.kpoe-steiermark.at/dl/5408cec1d17ee4f9adff37c4c31f3790/manifest.pdf.